

FAHRRADTRANSPORT
Die Fahrräder werden in Anhängern oder manchmal auch auf dem Busdach mit speziell gefertigten Trägerkonstruktionen transportiert.
Die Fahrräder berühren sich nicht und Schäden sind sehr selten. Wir empfehlen, auf jeden Fall eine Reisegepäckversicherung abzuschließen, die Fahrradschäden und Diebstahl einschließt.
Sonderfahrzeuge, wie Liegeräder, Tandems, Fahrradanhänger u. ä. können nur bei Angabe der Maße und nach schriftlicher Bestätigung gegen Aufpreis transportiert werden.
DIE ZUSTIEGSORTE.
liegen fast immer in der Nähe des Hauptbahnhofs. Dadurch ist eine bequeme An- und Abreise mit der Bahn zu den Zustiegsorten möglich (s. RIT-Bahnfahrkarten).
Die im Prospekt angegebenen Fahrzeiten sind Abfahrtszeiten der Busse. Sie sollten mindestens eine halbe Stunde vor der angegebenen Abfahrtszeit am Zustiegsort sein. Falls es aufgrund von Staus ausnahmsweise einmal zu Verspätungen kommen sollte, bitten wir dafür um Ihr Verständnis. Eine genaue Beschreibung der Zustiegsorte erhalten Sie mit den Reiseinformationen.
PREISWERTE RIT-BAHNFAHRKARTEN
In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG bieten die Veranstalter des Bike&Bus allen Reiseteilnehmern preiswerte RIT-Bahnfahrkarten zu den Zustiegsstellen der Busse an. Die Sitzplatzreservierung und die Reservierung des Fahrradtransportes muss selbst vorgenommen werden. Generell sollten Sie die Bahnanreise so planen, dass die Ankunftszeit des Zuges mind. 1 Stunde vor der geplanten Abfahrtszeit des Busses liegt, damit Sie bei Zugverspätungen den Bus nicht verpassen.
LIEGEPLÄTZE
Auf den Strecken PRO, DOR und BRE werden Reisebusse eingesetzt, die mit Liegeplätzen ausgestattet sind, so dass Sie während den Nachtfahrten ausgestreckt ruhen können.
Unter den Terminen der jeweiligen Strecke finden Sie die Information, ob der Bus mit Liegeplätzen ausgestattet ist und ob diese gegen Aufpreis gebucht werden können.
RÜCKTRITT DURCH KUNDEN
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Veranstalter. Die Stornogebühren bis 31 Tage vor der Abfahrt betragen 10 %, bei Rücktritt zwischen 30 und 14 Tagen vor der Abfahrt 50 %, bei Rücktritt von 13 - 3 Tagen 75 % und bei Rücktritt von weniger als 3 Tagen vor Abfahrt 90 % des Fahrpreises. Ein verpasster Anschluss wird wie ein Rücktritt behandelt. Umbuchungen können wie Stornierungen behandelt werden.
RÜCKTRITT DURCH DEN VERANSTALTER
Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
a) der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet,
b) die Durchführung der Reise durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt oder Streik erschwert oder gefährdet wird,
c) die Durchführung der Reise aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

